Erbrecht

Wir beraten und begleiten Sie in allen Problembereichen des Erbrechts. Diese umfassen insbesondere:
- Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testamente/gemeinschaftliche Testamente)
- Erbscheinsbeantragung
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Vermächtnis- und Pflichtteilsgeltendmachung bzw. -abwehr
- Berechnung und Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen bei Erblasserschenkungen, z.B. bei lebzeitigen Grundstücksüberlassungen
- Beratung bei vorweggenommener Erbfolge, z.B. Hof- oder Betriebsübergaben
- Tätigwerden bei Auseinandersetzungsversteigerungen und Nachlassinsolvenz
- Führung erbrechtlicher Prozesse jeder Art