Familien- und Unterhaltsrecht
Wir beraten und begleiten Sie in allen Problembereichen des Familienrechts. Diese umfassen insbesondere:
- Information über Trennungs- und Scheidungsfolgen
- Ehescheidung
- Durchführung des Versorgungsausgleiches
- eheliches Güterrecht
- (z.B. Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft, Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Miteigentums)
- Kindes- und Ehegattenunterhalt
- vorsorgende Eheverträge vor und nach Eheschließung
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Sorge- und Umgangsrecht für eheliche/nichteheliche Kinder
- Kindschaftsrecht (z.B. Vaterschaftsfeststellung)
- Recht der Ehewohnung und des Hausrates
Unterhaltsrecht
- Unterhaltsansprüche ehelicher/nichtehelicher Kinder (Düsseldorfer Tabelle, Volljährigenunterhalt)
- Unterhaltsansprüche des getrenntlebenden Ehegatten
- Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten
- Unterhaltsansprüche unter Verwandten (z.B. Kinder gegenüber ihren Eltern)
- Unterhaltsansprüche der Mutter eines nichteehelichen Kindes gemäß § 1615 l BGB