Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Strafrecht
Unsere Tätigkeit beginnt prophylaktisch, bevor überhaupt Polizei Staatsanwaltschaft oder Gerichte an Sie herantreten und endet dann, wenn es von Ihnen gewünscht wird oder das Verfahren abgeschlossen ist. Unsere Schweigepflicht sichert, dass Ihr Anliegen nur Ihnen und dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens bekannt wird. Häufige Problemfelder:
- Trunkenheit im Straßenverkehr
- Fahrverbot Führerscheinsperre – Entziehung des Führerscheins
- Unfallflucht
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Beleidigung Verleumdung
- Nötigung
- Betrug
- sämtliche Drogendelikte
- sämtliche Sexualdelikte
- sämtliche Umweltstraftaten
- Steuerstrafecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Unsere Tätigkeit richtet sich gegen sämtliche Behörden, wie z.B. Zentrale Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Landratsämter etc., die Ordnungswidrigkeiten durch entsprechende Bescheide ahnden.
Auch insoweit sichert Ihnen unsere Schweigepflicht eine optimale Beratung durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
- Verkehrsordnungswidrigkeiten wie z.B.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstöße
- Überholen
- Trunkenheit im Straßenverkehr
- Ladung und Ladungssicherung
- Rotlichtverstöße
- Vorfahrtsverstöße
- Schädigung eines anderen im Straßenverkehr - Umweltordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich des Baurechts
- Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Wasserrechts