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Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Strafrecht

Unsere Tätigkeit beginnt prophylaktisch, bevor überhaupt Polizei – Staatsanwaltschaft – oder Gerichte an Sie herantreten und endet dann, wenn es von Ihnen gewünscht wird oder das Verfahren abgeschlossen ist. Unsere Schweigepflicht sichert, dass Ihr Anliegen nur Ihnen und dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens bekannt wird. Häufige Problemfelder:

Ordnungswidrigkeitenrecht

Unsere Tätigkeit richtet sich gegen sämtliche Behörden, wie z.B. Zentrale Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Landratsämter etc., die Ordnungswidrigkeiten durch entsprechende Bescheide ahnden.

Auch insoweit sichert Ihnen unsere Schweigepflicht eine optimale Beratung durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Umfassend zu diesem Fachgebiet berät Sie in unserer Kanzlei: