Unterhaltsrecht
Wir beraten und begleiten Sie in allen Problembereichen des Unterhaltsrechts. Diese umfassen insbesondere:
- Unterhaltsansprüche ehelicher/nichtehelicher Kinder (Düsseldorfer Tabelle, Volljährigenunterhalt)
- Unterhaltsansprüche des getrenntlebenden Ehegatten
- Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten
- Unterhaltsansprüche unter Verwandten (z.B. Kinder gegenüber ihren Eltern)
- Unterhaltsansprüche der Mutter eines nichteehelichen Kindes gemäß § 1615 l BGB